Eine Beschwerde führt ein Abonnent selbst aus. Wenn ein Abonnent eine Beschwerde einreicht und der entsprechende Provider dies an MAILINGWORK übermittelt, wird der Abonnent dauerhaft von allen zukünftigen Versendungen ausgeschlossen. Sollte er sich später entschließen, den Newsletter erneut zu beziehen, ist dies nicht mehr möglich. Wie oft seine E-Mail-Adresse in Deinen Abonnentenlisten vorkommt, spielt dabei keine Rolle, da bei einem Beschwerdefall die gesamte E-Mail-Adresse für künftige Versendungen gesperrt wird. Die Einträge auf der Beschwerdeliste können aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht eingesehen oder entfernt werden.
Einträge in die Blacklist nimmst Du selbst vor, zum Beispiel um Abonnenten vom Versand auszuschließen, die Du nicht (mehr) anschreiben möchtest. Hast Du einen Abonnenten auf der Blacklist eingetragen, ist es irrelevant, wie oft seine Adresse in verschiedenen Abonnentenlisten gespeichert ist; es erfolgt keine weitere Zusendung von E-Mails.
Als Abmeldung versteht man den Widerruf des gegebenen Einverständnisses über die E-Mail-Zusendung durch den Abonnenten. Der Abonnent möchte Deinen Newsletter also nicht mehr erhalten. Um sich abzumelden, klickt er den Abmeldelink in Deinem Mailing und führt den Abmeldevorgang durch. Damit wird der Abonnent automatisch in MAILINGWORK aus der jeweiligen Abonnentenliste entfernt, sodass er in zukünftigen Mailings nicht mehr angeschrieben wird. Parallel erfolgt ein Eintrag in die Abmeldeliste, die es zu jeder Abonnentenliste gibt. Diese Liste sorgt dafür, dass eine erneute Anmeldung oder ein erneuter Import anhand der abgemeldeten E-Mail-Adresse verhindert werden kann (Einstellung im Anmelde-Setup und Abgleich im Import).