Rechtliches
Was sagt das E-Mail-Marketing-Recht in anderen Ländern?
Wir empfehlen Dir, eine Auskunft von einem spezialisierten Rechtsanwalt einzuholen.
Kann ich auch offline Adressen sammeln?
Du kannst auch offline Adressen sammeln, zum Beispiel auf Messen, Ausstellungen und Konferenzen. Für den Versand Deines Newsletters an die so gewonnenen Adressen sollte jedoch ebenfalls die ausdrückliche Einwilligung des Empfängers durch ein ...
Warum sollte ich keine Adressen kaufen?
Wenn Du Adressen von einem Adress-Anbieter erwirbst, geht die Erlaubnis zum E-Mail-Versand nicht automatisch an Dich über. Das bedeutet, dass Du diese Adressen nicht anschreiben darfst. Deshalb raten wir dringend davon ab, Adressen zu kaufen. Bitte ...
Kann ich die Double-Opt-in-Einwilligung nachträglich einholen?
Das nachträgliche Einholen der Einverständniserklärung zum E-Mail-Versand ist rechtlich nicht zulässig. Der Empfänger muss selbst das Double-Opt-in auslösen. Bereits der Versand einer einmaligen E-Mail ohne vorherige Erlaubnis stellt eine unzulässige ...
Was versteht man unter einem Double-Opt-in-Verfahren?
Für die rechtssichere Zustellung Deiner Mailings muss die ausdrückliche Einwilligung der Kontaktperson vorliegen. Diese erhältst Du über das Double-Opt-in-Verfahren. Dadurch kannst Du den Nachweis erbringen, dass der Empfänger die Zusendung erlaubt ...
Welche rechtlichen Aspekte muss ich beim Anmeldeformular beachten?
Versende keine Newsletter ohne die ausdrückliche Einwilligung des Empfängers. Erkläre dem neuen Abonnenten bereits bei der Anmeldung, dass seine Daten nur zum Zwecke des E-Mail-Versands verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Erhebe so ...
Muss ein Abmeldelink im Mailing enthalten sein?
Damit sich ein Abonnent jederzeit aus Deinem Verteiler abmelden kann, muss in jeder Deiner E-Mails (inklusive der Anmeldebestätigungsmail) ein funktionierender Abmeldelink enthalten sein. Auch Abmeldungen per E-Mail, Telefon oder über andere Kanäle ...
Muss ich ein Impressum in meiner E-Mail angeben?
Ja, ein Impressum muss im E-Mailing leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden. (vgl. § 5 Telemediengesetz) Bitte beachte, dass wir Dir lediglich Empfehlungen geben, die weder Anspruch auf Vollständigkeit erheben ...
Wem darf ich E-Mails / Newsletter zusenden?
Deinen Newsletter darfst Du gemäß § 4 BDSG und § 7 UWG ausschließlich an Empfänger versenden, die Dir im Voraus ihre eindeutige Einwilligung erteilt haben. Das bedeutet, dass Du Adressen aus öffentlichen Verzeichnissen oder Webseiten nicht ...
Wo bekomme ich einen guten Überblick über die aktuellen rechtlichen Grundlagen im E-Mail-Marketing?
Gern empfehlen wir Dir die aktuellen "CSA-Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing" der CSA (Die Certified Senders Alliance).