Wem darf ich E-Mails / Newsletter zusenden?

Wem darf ich E-Mails / Newsletter zusenden?

Deinen Newsletter darfst Du gemäß § 4 BDSG und § 7 UWG ausschließlich an Empfänger versenden, die Dir im Voraus ihre eindeutige Einwilligung erteilt haben. Das bedeutet, dass Du Adressen aus öffentlichen Verzeichnissen oder Webseiten nicht anschreiben darfst, auch nicht, um einen ersten Kontakt herzustellen oder anzufragen, ob Interesse an Deinem Newsletter besteht.

Du darfst jedoch unter bestimmten Bedingungen Deinen Kunden Werbung für ähnliche Waren und Dienstleistungen zukommen lassen. Bitte informiere Dich hierzu im § 7 Abs. 3 UWG.

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Wir raten dringlichst davon ab, E-Mail-Adressen zu kaufen.

Bitte beachte, dass wir Dir lediglich Empfehlungen geben, die weder Anspruch auf Vollständigkeit erheben noch eine Rechtsberatung darstellen oder diese ersetzen. Alle Angaben verstehen sich daher ohne Gewähr. Bitte kontaktiere im Zweifelsfall einen Anwalt.
Weiterführende Informationen findest Du beispielsweise in der kostenlosen CSA-Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing.