Wem darf ich E-Mails / Newsletter zusenden?

Wem darf ich E-Mails / Newsletter zusenden?

Deinen Newsletter darfst du gemäß § 4 BDSG und § 7 UWG ausschließlich an Empfänger versenden, die dir im Voraus ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt haben.
Das bedeutet, dass du Adressen aus öffentlichen Verzeichnissen oder von Webseiten nicht anschreiben darfst – auch nicht, um einen ersten Kontakt herzustellen oder nach dem Interesse am Newsletter zu fragen.

Unter bestimmten Voraussetzungen darfst du jedoch bestehenden Kunden Werbung für ähnliche Waren oder Dienstleistungen zusenden.
Die entsprechenden Regelungen findest du in § 7 Abs. 3 UWG.

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Wir raten dringed davon ab, E-Mail-Adressen zu kaufen.

Bitte beachte, dass wir dir lediglich Empfehlungen geben, die weder Anspruch auf Vollständigkeit erheben noch eine Rechtsberatung darstellen oder diese ersetzen. Alle Angaben verstehen sich daher ohne Gewähr. Bitte kontaktiere im Zweifelsfall einen Anwalt.
Weiterführende Informationen findest du beispielsweise in der kostenlosen CSA-Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing.