Profiling (Personenbezogene Nutzerprofile)

Profiling (Personenbezogene Nutzerprofile)

Was sind personenbezogene Nutzerprofile?

Unter personenbezogenen Nutzerprofilen versteht man die Verknüpfung von „personenbezogenen Daten“ mit „Daten aus dem Nutzungsverhalten“.

a) personenbezogene Daten
Das Bundesdatenschutzgesetz hat die Definition dieses Begriffes in § 3 Abs. 1 BDSG festgeschrieben. Es handelt sich um „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person.“

Beispiele:
  • Name
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Telefonnummer
  • Religionszugehörigkeit
  • Staatsangehörigkeit
  • Kunden-, Kreditkarten- oder Personalnummern
  • Kontodaten
  • Kfz-Kennzeichen
  • Aussehen
  • genetische Daten
  • etc.

b) Nutzungsverhalten
Bezogen auf E-Mail Marketing versteht man unter Nutzungsverhalten des Empfängers etwa Öffnungen des Newsletters, Klicks auf bestimmte Artikel, Weiterempfehlungen und das weitere Online-Verhalten nach Empfang des Newsletters.

Die Zusammenführung beider Daten (a + b) ergibt personenbezogene Nutzerprofile.

InfoDie Messung von Erfolgskennzahlen wie Öffnungs- oder Klickraten bedarf keiner expliziten Einwilligung des Nutzers, sofern die ermittelten Reaktionsdaten anonym oder pseudonym gespeichert werden. Auf diesem Weg wird sichergestellt, dass personenbezogene Daten nicht mit einzelnen Nutzerdatensätzen verknüpft werden oder verknüpfbar gespeichert werden.

Welche Voraussetzung müssen vor der Erstellung personenbezogener Nutzerprofile erfüllt sein?
Für die Erstellung personenbezogener Nutzerprofile ist vorher die ausdrückliche Einwilligung des Nutzers notwendig!

Einwilligung zur Speicherung personenbezogener Nutzerprofile

Jeder Empfänger entscheidet selbst, ob er der Erstellung von einem Nutzerprofil zustimmt oder nicht. Möglich ist die Einholung der Einwilligung z. B. innerhalb des allgemeinen Registrierungsprozesses durch eine separate Checkbox. Achten Sie darauf, dass die allgemeine Registrierung/Anmeldung (z. B. zum Newsletter) dabei immer getrennt von der Einwilligung zur Nutzerprofilierung auswählbar sein muss. Eine Kopplung der allgemeinen Anmeldung mit der Einwilligung zur Nutzerprofilierung ist nicht gestattet!

Beachte, dass in deinem Newslettern zwei Abmeldelinks eingebunden werden müssen:

Erster Abmeldelink = Abmeldung vom Profiling
Über diesen Link kann der Empfänger seine Einwilligung zur Erstellung eines Nutzerprofils jederzeit widerrufen. Das Newsletter-Abonnement bleibt dabei weiterhin bestehen.

Zweiter Abmeldelink = Abmeldung vom Newsletter
Link zur generellen Abmeldung vom Newsletter.

Aktivierung der Profilierung in MAILINGWORK

Über das Accountrecht „Abonnenten-Profilierung“ wird bestimmt, ob die Profilierung für den Account generell aktiviert oder deaktiviert ist. Standardmäßig ist dieses Recht deaktiviert.
Ist für einen Account die „Abonnenten-Profilierung“ aktiviert, verfügt er über ein Abonnentenfeld „Profiling“ mit dem speziellen Typ „Zustimmung zur Erhebung personenbezogener Nutzungsdaten.“
Der voreingestellte Standardwert kann für neue Abonnenten im Menü „Abonnentenfelder“ vorgegeben werden.

Für vorhandene Abonnenten lässt sich der Wert auch nachträglich individuell ändern.
(Manuell im Menü „Abonnentenverwaltung“ oder per Import, Profilanreicherung oder über den Profilmanager durch den Abonnenten selbst.)

Deaktivierung der Profilierung in MAILINGWORK

Bekommt der gesamte Account das Recht „Abonnenten-Profilierung erlauben“ entzogen, wird das Abonnentenfeld „Profiling“ samt aktueller Werte entfernt.
Alle vorhanden Versanddaten werden nachträglich und für die Zukunft anonymisiert erfasst.

Zurücknahme der Zustimmung zur Profilierung durch Abonnenten

Widerspricht ein Abonnent der Profilierung seiner Daten,
• werden Klicks und Öffnungen anonymisiert erfasst.
• werden Abonnentendaten in den Versandtabellen nachträglich anonymisiert.
• können Abonnenten in Zielgruppen mit Aktivitätsbedingungen nicht ermittelt/erfasst werden.