Kann ich mir die Übersicht in der Abonnentenverwaltung individuell gestalten?

Kann ich mir die Übersicht in der Abonnentenverwaltung individuell gestalten?

Ja, in MAILINGWORK kannst Du die Übersicht in der Abonnentenverwaltung nach Deinen Bedürfnissen individuell gestalten.

Unter dem Reiter Abonnenten > Abonnentenverwaltung findest Du den Button "Spaltenauswahl". Hier kannst Du aus einer Liste Deiner verfügbaren Abonnentenfelder wählen, welche als individuelle Spalten in der Abonnentenverwaltung angezeigt werden sollen. Dadurch kannst Du die für Dich relevanten Informationen direkt in der Übersicht sehen und die Verwaltung Deiner Abonnenten effizienter gestalten.


    • Related Articles

    • Wie kann ich die Ursachen eines Bounces einsehen?

      Unter Abonnenten > Bouncemanagement > Bounceübersicht findest Du alle Bounces, die in Deinem Account ausgelöst wurden. Wenn Du die Ursachen für Bounces für bestimmte Mailings einsehen möchtest, kannst Du hier einen neuen Filter über den ...
    • Wie vermeide ich die Spam-Einstufung meines Mailings?

      Warum wird Dein Mailing als Spam eingestuft? Spamfilter analysieren ein Mailing anhand zahlreicher Kriterien, darunter Absenderadresse und Betreff. Wenn eine bestimmte Anzahl dieser Kriterien erfüllt ist, wird das Mailing als Spam eingestuft. Die ...
    • Wie kann ich die Reportvorlage anpassen?

      Eine komplette Anleitung, wie Du die Reportvorlage anpassen kannst, findest Du in der Dokumentation.
    • Passwort vergessen – was kann ich tun?

      Ich habe mein Passwort vergessen. Wie kann ich es wiederherstellen? Gib auf der Loginoberfläche Deinen Benutzernamen und das vermutete Passwort ein. Wenn das Passwort falsch ist, erscheint ein „Passwort vergessen?“-Link. Klicke auf diesen Link, und ...
    • Kann ich die Double-Opt-in-Einwilligung nachträglich einholen?

      Das nachträgliche Einholen der Einverständniserklärung zum E-Mail-Versand ist rechtlich nicht zulässig. Der Empfänger muss selbst das Double-Opt-in auslösen. Bereits der Versand einer einmaligen E-Mail ohne vorherige Erlaubnis stellt eine unzulässige ...