Kann ich die Double-Opt-in-Einwilligung nachträglich einholen?
Das nachträgliche Einholen der Einverständniserklärung zum E-Mail-Versand ist rechtlich nicht zulässig. Der Empfänger muss selbst das Double-Opt-in auslösen. Bereits der Versand einer einmaligen E-Mail ohne vorherige Erlaubnis stellt eine unzulässige Belästigung dar. Dafür kannst Du abgemahnt werden.
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