Kann ich die Double-Opt-in-Einwilligung nachträglich einholen?
Das nachträgliche Einholen der Einverständniserklärung zum E-Mail-Versand ist rechtlich nicht zulässig. Der Empfänger muss selbst das Double-Opt-in auslösen. Bereits der Versand einer einmaligen E-Mail ohne vorherige Erlaubnis stellt eine unzulässige Belästigung dar. Dafür kannst Du abgemahnt werden.
Bitte beachte, dass wir Dir lediglich Empfehlungen geben, die weder Anspruch auf Vollständigkeit erheben noch eine Rechtsberatung darstellen oder diese ersetzen. Alle Angaben verstehen sich daher ohne Gewähr. Bitte kontaktiere im Zweifelsfall einen Anwalt.
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